Allgemeine Informationen

In Deutschland werden jedes Jahr rund 6,3 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung fallen rund 2,3 Millionen Tonnen Schlachtnebenprodukte und Reststoffe an, welche entweder in Spezialbetrieben zu Blutmehl, Federmehl und Fleischknochenmehl oder in Tierkörperbeseitigungsanlagen zu Tiermehl verarbeitet werden.

Tierische Proteine

Mit Inkrafttreten der Hygieneverordnung über tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, werden tierische Proteine in drei Kategorien eingeteilt.

  • Kategorie 1 umfasst tierische Nebenprodukte, von denen ein BSE-Risiko oder ein sonstiges Risiko ausgeht. Dieses Material wird grundsätzlich verbrannt.
  • Kategorie 2 umfasst unter anderem Gülle, Magen-, Darminhalt und Schlacht-hofschlämme. Dieses Material kann nach geeigneter Behandlung zur Erzeugung von Biogas, zur Kompostierung und zur Herstellung von Düngemitteln aufbereitet werden.
  • Kategorie 3 entspricht Material von gesunden Tieren, welches nach entsprechender Behandlung als Futtermittelausgangserzeugnis eingesetzt werden darf. Fleischknochenmehl entspricht dieser Kategorie, darf jedoch zur Zeit nicht verfüttert werden.

Herkunft von Fleischknochenmehl

Fleischknochenmehl entsteht als Nebenprodukt bei der Schlachtung von Tieren. Bei der Produktion wird nur Ausgangsmaterial (Frischknochen) verwendet, das von unter amtlicher Kontrolle geschlachteten Tieren stammt, die vor und nach der Schlachtung als gesund befunden und deren Fleisch als genusstauglich bescheinigt wurde. Es handelt sich somit um lebensmitteltaugliches Ausgangsmaterial.

Seuchenhygienische Unbedenklichkeit

Um die seuchenhygienische Unbedenklichkeit und Freiheit von Krankheitskeimen zu gewährleisten, wird das gesamte Rohmaterial auf eine Partikelgröße von maximal 50 mm zerkleinert und bis zum Zerfall der Weichteile erhitzt. Bei mindestens 133° C wird das Material dann für mindestens 20 Minuten unter 3 bar Druck sterilisiert. Bei diesem Verarbeitungsverfahren ist nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand die Vernichtung aller Krankheitserreger gewährleistet. Die Verarbeitungsweise wird regelmäßig vom zuständigen Amtstierarzt überwacht. Vergleich: In der Desinfektionsabteilung eines Krankenhauses wird das Operationsbesteck bei 133°C 3 bar für die Zeit von 5 Minuten erhitzt.

Da es sich bei Fleischknochenmehl um einen zugelassenen organischen NP-Dünger gemäß derzeitig gültiger Düngemittelverordnung handelt, ist kein Anwendungskataster wie bei Klärschlamm zu führen. Auch ist keine Anmeldung für die Ausbringung erforderlich. Bei der Lagerung und Ausbringung ist jedoch sicher zu stellen, dass eine Aufnahme durch Tiere ausgeschlossen ist. In der Neufassung der Düngemittelverordnung ist Fleischknochenmehl als Düngemitteltyp zugelassen.