Anwendungshinweise
NP-Dünger 8/18
Anwendung
Die Anwendung empfiehlt sich sowohl zur Saat als auch zur Stoppelbearbeitung zu allen Marktfruchtkulturen wie z. B. Mais, Kartoffeln, Raps und Getreide. Praxiserfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen konnten hierbei beste Ergebnisse erzielen. Bei der Ausbringung auf die Stoppel bewirkt der Stickstoffanteil eine deutliche Förderung der Strohrotte. Aufgrund der nachhaltigen Wirkung des Stickstoffs sollte die Aufwandmenge nicht über 2 to je Hektar liegen.
Wirksamkeit
Der Stickstoff ist organisch gebunden, so dass die Freisetzung mit dem Bedarf der Pflanzen einhergeht. Bei warmer Witterung kommt es zu einer raschen N-Umsetzung. Vom Stickstoff lassen sich bei Anwendung im Frühjahr 70 %, bei Anwendung im Herbst 50 % des Stickstoffs anrechnen. Der restliche Stickstoff wird im folgendem Jhar freigesetzt.
Der Vorteil von Fleischknochenmehl liegt darin, dass das ungenutze Phosphat nicht festgelegt wird, sondern langfristig den Pflanzen zur Verfügung steht. Es eignet sich sowohl zur Aufdüngung phosphatarmer Standorte, als auch zur Erhaltungsdüngung.
Lagerung
Bei der Lagerung ist darauf zu achten, dass der Dünger trocken und nicht zusammen mit Futtermitteln gelagert wird. Eine Aufnahme durch Tiere muss ausgeschlossen werden können. Die Lagerung kann in Lagerhallen oder unter Folie auf festem Untergrund erfolgen.
Ausbringung
Die Ausbringung erfolgt über konventionelle Großflächen- und Kalkstreuer (z. B.Amazone, Strautmann, Annaburger, Tebbe, Bredal usw.) Bei überlappender Arbeitsweise wird eine Arbeitsbreite von 8-10 m empfohlen. Hierbei kommt es nicht, wie oft befürchtet, zu einer Staubwirkung. Amazone hat mittlerweile auch Streuscheiben, die auf 12 m Arbeitsbreite verteilen entwickelt. Idealerweise ist zur Optimierung der Längsverteilung eine Kettenharke einzusetzen.
Auflagen
Aufgrund des Verfütterungsverbotes vom 22.01.01 müssen folgende Auflagen eingehalten werden:
- Keine Verfütterung
- Keine Ausbringung auf Grünland und durch Mähnutzung vorgesehene Futterflächen
- Keine Abgabe an Dritte
- Keine Lagerung zusammen mit Futtermitteln
- Keine Kopfdüngung

